Welche Gegenstände können verpfändet werden?
Prinzipiell kann alles verpfändet werden, welches sich verwerten (d. h. verkaufen oder versteigern) lässt. Das Pfandleihhaus trifft die Entscheidung, ob es einen Wertgegenstand als Pfand entgegennimmt. In der Regel kommen Wertgegenstände wie zum Beispiel Edelsteine, hochwertige Uhren und Schmuck, Diamanten oder weitere Gegenstände aus den Materialien Silber oder Gold (z. B. Münzen) in Frage. Eher weniger werden technische Geräte als Pfand verwendet. Dazu zählen beispielsweise Fotoapparate, Fernsehgeräte, DVD-Recorder oder Videokameras. Bei einzelnen Leihhäusern dienen Waffen oder Autos als Pfand.
Die Bestimmung des Wertes der Gegenstände
In den Pfandleihhäusern führen Fachleute die Schätzungen zum aktuellen Wert des Gegenstandes durch. Dabei wird der jeweils aktuell gültige Marktwert oder der potentielle Wiederverkaufswert geschätzt. Die ursprüngliche Kaufsumme spielt keine Rolle. Die Differenz zwischen der gezahlten Kaufsumme und dem jeweiligen aktuellen Marktwert kann bei einem technischen Wertgegenstand nach kurzer Zeit erheblich sein.
Infolgedessen sind bei Leihhäusern wertbeständige Gegenstände sehr beliebt. Dazu zählen nicht nur Schmuck aus Silber und Gold, sondern auch Edelsteine, hochwertige Markenuhren sowie Diamanten. Bei diesen Wertgegenständen spielt insbesondere der Materialwert eine entscheidende Rolle bei der Ermittlung des Marktwertes. Die im Pfandleihhaus arbeitenden Mitarbeiter verfügen sehr häufig über Erfahrungen aus unterschiedlichen Bereichen wie zum Beispiel Schmuckhandel, Uhrmacher oder Goldschmiede.
Die Höhe der Kosten bei einem Leihaus
Das Gesetz gibt in der Pfandleihverordnung die Gebühren sowie Kosten für einen Pfandkredit vor. Diese Verordnung ist seit dem Jahr 1961 nicht mehr verändert worden. Je Monat werden Zinsen von 1 % fällig. Neben den Zinsen fallen noch weitere Gebühren wie Versicherungs-, Verwahrungs- und Abwicklungskosten an. Diese Kosten hängen von der entsprechenden Kreditsumme ab.
Beispielsweise gilt bei einem Kredit bis einschließlich höchstens 100 Euro eine monatliche Vergütung in Höhe von 2,50 Euro. Bei einem Darlehen von maximal 200 Euro können die Pfandleihhäuser eine monatliche Vergütung von 4,50 Euro verlangen. Die Vergütung pro Monat bei einem Kredit bis einschließlich 300 Euro liegt bei 6,50 Euro. Sofern die Kreditsumme die Summe in Höhe von 300 Euro übertrifft, so kann die Vergütung pro Monat zwischen den Vertragsparteien frei vereinbart werden.
Neben den zuvor genannten monatlichen Vergütungen können auch tägliche Vergütungen festgelegt werden. Diese tägliche Vergütung gilt vor allem beim Aufbewahren, Versichern und Pflegen von
- Kleinkrafträdern,
- Kraftwagen,
- Kraftfahrzeuganhängern,
- Fahrräder mit Hilfsmotor,
- Zugmaschinen und
- Krafträder ohne bzw. mit Beiwagen.
Höhe des verliehenen Geldes seitens des Pfandleihhauses an den Schuldner.
Einige fragen sich, wie viel Geld sie sich von einem Pfandleihhaus leihen können? Diese Frage kann nicht eindeutig beantwortet werden, weil dies von dem entsprechenden Pfandleihhaus sowie auch von dem Marktwert des Pfandes abhängig ist. Etliche Leihhäuser geben Kurzdarlehen zwischen 10 Euro und 100.000 Euro aus. Andere Pfandleihhäuser vergeben Kredite bereits ab einem Wert von fünf Euro. Die Kreditsumme im Durchschnitt beträgt zwischen 200 und 300 Euro.
Abschluss eines Pfandleihvertrages
Haben sich das Leihhaus und der Schuldner auf die jeweiligen Konditionen geeinigt, so schließen beide Parteien einen Pfandleihvertrag ab. Das Mindestalter der Kunden muss bei 18 Jahre liegen. Der Kunde muss sich auch mit einem Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Der Pfandleihvertrag enthält auch die Kreditlaufzeit. In der Regel liegt die Darlehenslaufzeit drei Monate, die der gesetzlichen Mindestlaufzeit entspricht. Während des Vertragsabschlusses werden weder Nachweise zum Einkommen noch eine Schufa-Auskunft oder der Verwendungszweck zum Pfandkredit angesprochen. Im Bedarfsfall kann der Pfandleihvertrag verlängert werden. Auch eine vorzeitige Tilgung des Pfanddarlehens samt Gebühren und Zinsen ist möglich. Die Haftung seitens des Kunden erfolgt lediglich mit dem Pfandgegenstand.
Die Ausstellung einer Quittung
Sobald der Pfandleihvertrag zwischen dem Schuldner und dem Pfandleihhaus abgeschlossen wurde, erhält der Schuldner einen Pfandschein. Die Unterzeichnung der Quittung erfolgt entweder durch den Pfandleiher selbst oder durch einer seiner Bevollmächtigten. Der Pfandschein muss folgende Daten beinhalten:
- Die laufende Nummer zum Pfandleihvertrag muss angegeben werden. Sofern der Pfandleihvertrag erneuert wird, so muss die laufende Nummer des vorherigen Pfandleihvertrages sowie des Erneuerungsvertrages angegeben werden.
- Ferner muss das Datum des Abschlusses von dem Pfandleihvertrag enthalten sein.
- Zusätzlich muss der Pfandleihvertrag die persönlichen Daten des Verpfänders wie zum Beispiel Namen, Adresse und Geburtsdatum sowie die Personalausweis- oder Reisepassdaten beinhalten.
- Der Pfandleihvertrag muss auch die Darlehenssumme und –fälligkeit, den Einlösungstag sowie die vereinbarte Leistung berücksichtigen, sofern diese nicht in den AGBs des Pfandleihers definiert sind.
- Ferner wird im Pfandleihvertrag die Pfandbezeichnung nach Nummer, Art und weiteren Unterscheidungskriterien (z. B. Fabriknummer und –marke, Maß) beinhaltet.
- Bei Gegenständen aus Silber und Gold muss neben dem Gewicht auch noch ein möglicher Feingehaltsstempel angegeben werden.
- Werden Kraftfahrzeuge und/oder Kraftfahrzeuganhänger als Pfand angegeben, so müssen weitere Daten wie zum Beispiel Hersteller, amtliches Kennzeichen, Typ, Motor, Art, Fabriknummer des Fahrgestells oder Nutzlast dargestellt werden.
Der Pfandschein beinhaltet die AGBs des Pfandleihers. Sämtliche Informationen müssen gut zu lesen sein.
Der Pfandschein sollte sehr gut aufbewahrt werden, um das Eigentum an dem Pfandgegenstand nachweisen zu können. Sofern es zu einem Verlust des Pfandscheins kommen, so muss dieser Verlust sofort beim Pfandleihhaus gemeldet werden. Das Pfandleihhaus kann in diesem Fall einen Sperrvermerk angeben.
Eigentum des Pfandgegenstandes während der Darlehenslaufzeit
Während der gesamten Laufzeit des Darlehens ist der Pfandgegenstand weiterhin im Eigentum des Schuldners. Der Pfandschein stellt den Eigentumsnachweis dar.
Verpfändung von Wertgegenständen, die nicht dem eigenen Eigentum angehören
Einige werden sich wahrscheinlich fragen, ob das Verpfänden von Gegenständen möglich ist, welche nicht im dem eigenen Eigentum zugeordnet werden können. Dies ist prinzipiell nicht möglich. Es gibt aber auch Überbringer von Pfandgegenständen für einen weiteren Verpfänder. In diesem Fall muss der Überbringer über eine schriftliche Vollmacht vom Verpfänder verfügen, der den Gegenstand verpfänden lässt.
Erhalt des Pfandes während der Kreditlaufzeit
Der Pfandgegenstand kann bis zum Ende des 4. Monats nach der Aufnahme des Darlehens zu jeder Zeit ausgelöst werden. Für das Auslösen des Pfandgegenstands muss der originale Pfandschein vorgelegt werden. Zusätzlich muss der gewährte Kredit plus die angefallenen Gebühren und Zinsen getilgt werden. Für die Tilgung werden in der Regel ec-Karten und Bargeld akzeptiert.