Dispokredit: Die Alternative zum Mikrokredit!
Der Dispokredit, der eigentlich im Fachjargo Dispositionskredit heißt beschreibt die Möglichkeit für Privatpersonen einen begrenzten Überziehungsrahmen in Anspruch zu nehmen. Dieser soll dem Kunden ermöglichen, kurzfristig zum Zwecke des unbaren Zahlungsverkehrs das Konto zu überziehen
Die gesetzliche Grundlage dazu wurde sowohl im deutschen Handelsrecht also auch im Sparkassen Gesetz (AGB Sparkassen) geschaffen. Es gibt grundsätzlich damit die Möglichkeit von Habensalden und von Sollsalden.
Seit in Deutschland die Lohntüte Anfang der 50 er Jahre des vorigen Jahrhunderts durch die Gehaltsüberweisung auf das Girokonto ersetzt wurde, haben die Kreditinstitute in Deutschland auch Kontoüberziehungen zugelassen. Allerdings müssen die monatlichen Überziehungen des Kontos in einem vertretbarem Verhältnis zu den monatlichen Lohn- oder Gehaltseingängen stehen. Den Dispokredit gibt es (in der heute noch bestehenden Form seit dem Jahre 1968) und wurde zunächst von einer kleinen Kreissparkasse eingeführt. Erst danach kamen, durch zunehmenden Wettbewerb mit anderen Instituten, mehrere Banken auf die Idee, Dispokredite ihren Kunden anzubieten.