GEZ / Rundfunkgebühr Befreiung

Die GEZ Rundfunkgebühr wurde bis Ende 2012 durch die Gebühreneinzugszentrale erhoben, wobei die Inanspruchnahme von Leistungen die Grundlage für die Gebührenerhebung bildete. Anstelle der GEZ Rundfunkgebühr wird seitdem der Rundfunkbeitrag vom Beitragsservice erhoben. Unter GEZ versteht man den Beitragsservice von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio. Damit sind die staatlichen Rundfunk- und TV-Sender gemeint. Mit der GEZ wurde eine gemeinsame Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geschaffen um darin die Gebühren für den Fortbestand dieser Sender sicherstellen zu können. Der Beitragsservice ist für die Erhebung von Lizenzgebühren verantwortlich. Obligatorische Lizenzgebühren für jeden Haushalt sind im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgelegt. Seit Januar 2013 müssen alle deutschen Haushalte einen einheitlichen Rundfunkbeitrag zahlen. Jetzt gilt eine Wohnung – ein Rundfunkbeitrag. Es kommt nicht darauf an, dass im Haushalt Fernseher, Radio oder PC vorgehalten werden oder nicht.

Wieso muss man die GEZ / Rundfunkgebühr bezahlen?

Der Rundfunkbeitrag steht für das hierzulande gesetzlich bestimmte Modell zur Finanzierung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten. Gemäß dem Rundfunkstaatsvertrag sind sie im öffentlichen Auftrag tätig. Der Rundfunkbeitrag in Deutschland ist dem Grunde nach eine Zwangsabgabe zur Aufrechterhaltung des Betriebs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Aus dem Beitragsaufkommen werden ARD mit ihren Landessendern, das ZDF und Deutschlandradio finanziert. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk allein profitiert von Rundfunkgebühren, denn die privaten TV-Anbieter wie SAT1, RTL und Pro7 finanzieren sich ausschließlich durch Werbung. Das Einziehen der Rundfunkgebühr übernahm früher die Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Mit Inkrafttreten des neuen Rundfunkgesetzes von 2013 heißt sie (im Volksmund oft als GEZ-Gebühr bezeichnet) Rundfunkbeitrag. Anstelle der GEZ übernimmt jetzt der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice die Erhebung und Einziehung der Gebühren.

Aktuelle Rundfunkgebühr: Ein gleich bleibender Pauschalbetrag

Die GEZ Gebühr vor der Neufestlegung als Rundfunkbeitrag sah vor, dass alle im Haushalt vorgehaltenen Medien (Radio, TV-Gerät) einem Beitrag unterlagen. Jedes Medium wurde erfasst und mit einem Beitrag versehen. Das aktuelle Rundfunkgebührenmodell sieht eine GEZ Gebühr in Form einer Pauschalgebühr vor. Pro Haushalt gilt ein Pauschalbetrag von 17,50 Euro im Monat.

Der Rundfunkbeitrag wird auch dann erheben, wenn ein Haushalt wenige oder keine Medien nutzt. Die Anzahl der im Haushalt gemeldeten Personen sind für die Beitragsentstehung ebenso nicht relevant wie eine bestimmte Anzahl von Medien. Der Rundfunkbeitrag muss von jedem Haushalt abgeführt werden. Der Pauschalbetrag ändert sich nicht und bleibt für jeden Haushalt gleich. Die gleichen Gebühren zahlt ein Single-Haushalt wie eine mehrköpfige Wohngemeinschaft. Die GEZ Gebühr lässt nur in bestimmten vom Gesetzgeber vorgesehen Fällen umgehen.

Wer muss die GEZ bezahlen: Ein Haushalt – ein Beitrag

Bis zur Änderung des Gebührenmodells im Januar 2013 waren Rundfunkgebühren von jedermann in Deutschland zu entrichten. Voraussetzung hierbei war, dass die Person über ein Rundfunkempfangsgerät verfügte. Die Gebührenerhebung erfolgte für jeden Fernseher, Radio, PC mit Internetzugang, Radiowecker und Autoradio. Der Gerätebesitzer wurde auch dann zur Kasse gebeten, wenn er Privatfernsehen dem Empfang der öffentlich-rechtlichen Sender vorzog oder gegenüber der GEZ geltend machte. 2013 wurde dieses Gebührenmodell vereinfacht und seitdem ist Haushalt gebührenpflichtig, unabhängig vom Besitz eines TV oder zahlreiche Geräte. Für den Beitragsservice entfällt die Prüfung der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und welche und wie viele Rundfunkgeräte dort betriebsfähig sind. Der Beitragsservice verfährt nach dem Slogan „Einfach für alle“. Je Haushalt muss nur noch einmal für sämtlichen Geräte bezahlt werden. Jeder volljährige Wohnungsinhaber muss sich beim Beitragsservice anmelden. Es reicht aus, wenn eine im Haushalt lebende Person sich anmeldet und den Rundfunkbeitrag bezahlt.

Wann endet die Beitragspflicht?

Da der Rundfunkbeitrag einmal pro Haushalt gezahlt werden muss, dürfen sich alle weiteren volljährigen Haushaltsmitglieder abmelden. Gibt jemand seine Wohnung auf, weil er mit einem Beitragszahler zusammenzuzieht, darf er sich beim Beitragsservice abmelden. Nicht beitragspflichtig ist eine Person, die dauerhaft ins Ausland verzieht und ihren Wohnsitz in Deutschland aufgegeben hat. Als Nachweis dient die Vorlage einer meldeamtlichen Bescheinigung. Der Beitrag entfällt gleichfalls, wenn eine Zweitwohnung aufgegeben wird. Im Zuge einer Haushaltsauflösung bei Tod des Beitragszahlers können Angehörige die Abmeldung unter Vorlage der Sterbeurkunde vornehmen.

Eine Abmeldung ist in schriftlicher Form beim Beitragsservice vorzunehmen. Auf dem Online-Portal www.rundfunkbeitrag.de steht ein Formular zur „Abmeldung der Wohnung/en“ bereit. Im Formular gibt man an, dass man zu einem anderen Beitragszahler zieht und der Mitbewohner/ Lebenspartner / Familienangehörige bereits Rundfunkbeiträge für die Wohnung zahlt.

Hinweis: Wichtig ist hierbei, die Beitragsnummer des zahlenden Mitbewohners im Formular anzugeben.

Das Abmeldeformular wegen allgemeiner Wohnungsaufgabe gilt bei Verzug ins Ausland, Abmeldung einer Zweitwohnung oder Abmeldung eines verstorbenen Beitragszahlers in gleicher Weise.

Befreiung von der GEZ / Rundfunkgebühr für „Besondere wirtschaftliche Härte“

Wie ausgeführt wurde, ist praktisch jeder Bundesbürger verpflichtet, den GEZ Beitrag zu bezahlen. Man kann nur dann der GEZ Pflicht entgehen, wenn man den Grund für eine Ausnahmeregelung vorbringen kann. Erfasst sind im Prinzip alle sozial schwachen Mitglieder der Gesellschaft. Ebenso erfasst von der Ausnahmeregelung sind zum Beispiel Personen die in Ausbildungsprogrammen stehen. Auch Studenten müssen keine GEZ Gebühren zahlen. Wer ein Empfänger der staatlichen Grundversorgung (auch Hartz IV genannt) ist, der ist ebenfalls von der Bezahlung der GEZ ausgenommen. Weitere Anspruchsberechtigte sind zum Beispiel Pflegebedürftige, Kriegsversehrte und Menschen mit Behinderung sowie offiziell anerkannte Asylbewerber.

Welche Haushalte einer „besonderen wirtschaftlichen Härte“ unterliegen:

  • Sozialhilfeempfänger
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter
  • Pflegebedürftige, stationär untergebrachte Volljährige
  • BAföG-Empfänger mit eigenem Haushalt
  • Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe / Ausbildungsgeld
  • Taubblinde Personen, Empfänger von Blindenhilfe, Sonderfürsorgeberechtigte
  • Asylbewerber

Für Schwerbehinderte ist eine Beitragsminderung vorgesehen. Sie zahlen auf Antrag 5,99 Euro pro Monat beantragen. Im Schwerbehindertenausweis ist dazu das Merkzeichen „RF“ eintragen zu lassen.

Wie kann man sich befreien lassen?

Wer die Meinung hat, dass er sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen kann, erreicht dies nach Stellung eines Antrags. Empfänger von Sozialleistungen, Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II sowie bei Vorliegen besonderer Härtefälleregelungen stellen einen Antrag zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Eine Befreiung kann nur bei Nachweis der jeweiligen Voraussetzungen erfolgen.

Den Antrag auf eine Befreiung kann bereits online durch Ausfüllen des von den Behörden bereitgestellten Formulars erfolgen. Im Prinzip geht es ganz leicht. Der Antragsteller muss den Antrag ganz einfach auf seinem Drucker ausdrucken und dann ausfüllen. Zum Schluss wird der Antrag vom Antragsteller unterschrieben. Die erforderlichen Nachweise müssen vom Antragsteller auch eingereicht werden. Diese Belege müssen an den Beitragsservice geschickt werden. Da die Belege im Original zur Einsicht vorgelegt werden müssen, ist es auch bei den zuständigen Behörden der Städte und Gemeinden vorzulegen. Es wird auch von den Behörden darauf hingewiesen, dass der Antrag auf die Befreiung nur dann vorgelegt werden sollte, wenn bereits alle Unterlagen vorhanden sind. Es hat keinen Sinn, den Antrag bereits im Vorfeld (also wenn noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind) abzuschicken. Er würde sonst zurückgewiesen werden. Grundsätzlich wird auch darauf verwiesen, dass ein Antrag auf Befreiung bis zu drei Jahren rückwirkend gewährt werden kann. Als Nachweise sind zum Beispiel eine Bescheinigung der Behörde und ein Bewilligungsbescheid vorzulegen.

Hinweis: Bei Bestehen eines Anspruchs auf eine Befreiung von der Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrages oder auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrags füllt die betreffende Person das Online-Formular „Befreiung oder Ermäßigung beantragen“ aus. Das Formular ist selbsterklärend und führt schrittweise durch den Antrag.

Bewilligungsdauer einer GEZ Rundfunkbeitrag Befreiung

Die Befreiung von den Rundfunkgebühren erfolgt nur in bestimmten Fällen. Ist eine dauerhaft attestierte Schwerbehinderung die Ursache für die Befreiung, kann die Bewilligung der Befreiung ohne zeitliche Begrenzung (meist bis Ablauf des Schwerbehindertenausweises) ausgesprochen werden

In anderen Fällen einer Schwerbehinderung wird sich der Rundfunkservice nach drei bis fünf Jahren melden und neue Nachweise anfordern. Werden diese erbracht, wird die Befreiung ohne weiteren Antrag verlängert. Bezieher von Sozialleistungen, Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II werden für ein Jahr von der Rundfunkbeitragspflicht befreit. Danach ist eine erneute Prüfung der Einkommensverhältnisse fällig.

Wichtig: Eine Befreiung von der Beitragspflicht aufgrund der Einkommensverhältnisse fällt mit Änderung der wirtschaftlichen Situation möglicherweise wieder weg. Veränderungen müssen daher beim Beitragsservice unverzüglich angezeigt werden, weil bei höheren Einkommen eine Beitragspflicht entsteht.

Wie kann man gegen eine Ablehnung der Befreiung vorgehen?

Wird der Antrag auf Befreiung der Beitragspflicht von Amts wegen abgelehnt, dann steht dem Antragsteller das Recht zu, Widerspruch einzureichen. Der Widerspruch muss gut begründet werden. Die Erfolgsaussichten für einen Widerspruch sind dann gegeben, wenn im Zuge der Antragsprüfung Berechnungsfehler ausgemacht werden können. Ebenso können nicht berücksichtigte Unterlagen einem Widerspruch Erfolg verschaffen. Sinn macht ein Widerspruch immer dann, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit nicht abschließend ausgeräumt werden können. Eine erneute Prüfung des Antrags kann zu einer Rundfunkbefreiung führen. Der Zeitraum für den Widerspruch wird auf dem Ablehnungsbescheid vermerkt und beträgt in der Regel einen Monat.

Wichtig: Nach Zugang der Antragsablehnung ist innerhalb der festgesetzten Frist Widerspruch einzulegen. Ein zu später Eingang bei der Rundfunkanstalt hat zur Folge, dass die Frist als verwirkt gilt und der Rundfunkbeitrag der Fälligkeit unterliegt.

Aktuelle Gerichtsentscheide zur GEZ / Rundfunkgebühr

Von großem Interesse für den Leser dürfte vermutlich ein jüngeres Gerichtsurteil sein, wonach bereits in den Medien über ein Ende der GEZ Gebühren diskutiert wurde. Ausschlaggebend für das Urteil war die Klage einer Hotelbetreiberin. Sie hat gegen die Rundfunkgebühr und mit Ihrer Klage Recht bekommen. Es ging um die Befreiung für die GEZ Gebühr, die für ein zusätzliches Hotel- und Gästezimmer eingehoben werden sollte. Der Richter gab der Klage aber statt und die Hotelbetreiberin musste daraufhin für diesen Bereich keine GEZ Gebühr bezahlen. Im Urteil war sinngemäß zu lesen: „Für Zimmer ohne TV, Radio oder Internetzugang ist kein Rundfunkbeitrag zu erheben. Betreibern darf eine Gebühr von 5,83 Euro in Rechnung gestellt werden.“ Damit zahlen sie pro Zimmer ein Drittel des üblichen Rundfunkbeitrags.

Das Urteil wird als folgenreich angesehen, sodass der Streit um den Rundfunkbeitrag in eine neue Runde gehen dürfte. Das Bundesverfassungsgericht erwägt den Rundfunkbeitrag umfassend zu prüfen. Alle Landesregierungen haben vom Verfassungsrichter bereits einen Katalog mit relevanten Fragen erhalten.

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Konstantin Botschmanowski ist seit 2013 Unternehmer und betreibt unter anderem das Vergleichs und Informationsportal Mikrokredit24.net. Das Ziel von Mikrokredit24.net ist es Menschen dabei zu helfen sich besser in der Finanzwelt zurechtzufinden, besonders bei der Finanzierung für Privatkunden, Firmenkunden oder Start-Up´s möchten wir mit Mikrokredit24.net helfen.

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